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25Jan

Beruhigung der K27 in Langerwehe Merode/Schlich?

Wenn sich am 02. Februar 2012 der Bau-Ausschuss in Langerwehe trifft, wird es dort unter dem TOP5 um ein Thema gehen, dass viele Menschen beschäftigt: Die “Abbindung” oder zumindest “Beruhigung” der K27 in Merode/Schlich. Den dortigen Anwohnern ist es ein Anliegen, die Durchgangsstraße weiter zu entlasten, im Idealfall wünscht man sich eine “Abbindung”, jedenfalls aber, dass eine Tempo 30-Zone eingerichtet wird.Der Ärger unter den Anwohnern wird wohl zunehmend grösser, dabei habe ich den Eindruck, dass hier über Dinge nachgedacht wird, die gar nicht zur Disposition stehen. Da ich den Menschen allgemein lieber direkt sage, wie etwas aussieht – auch wenn es unangenehm ist – und nicht lange etwas vormachen will, möchte ich daher an dieser Stelle kurz dazu ausführen:

1. Zuständigkeit

Zuständig für entsprechende Maßnahmen ist “die Strassenverkehrsbehörde”, in diesem Fall ist das der Kreis Düren. Die Gemeinde kann hier intervenieren, aber nicht unmittelbar etwas umsetzen. Insofern muss man seine Ansprüche an den richtigen Gesprächspartner wenden bzw. darf von der Gemeinde von Anfang an nicht zu viel erwarten.

2. Abbindung

Ich mache es kurz: Eine richtige “Abbindung” wird m.E. nicht in Frage kommen und soweit ich weiß, hat genau das der Kreis Düren bisher wohl auch (durch die Blume) mitgeteilt. Diesen Gedanken würde ich kurzerhand aufgeben, wenn sich am Sachverhalt nicht viel tut.

3. Zone-30

Der Wunsch, eine 30er-Zone einzurichten, lässt sich mit dem Gesetz nicht in Einklang bringen. §45 1c StVO sagt unzweideutig:

Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

Auch hier wohl: Keine ernsthafte Aussicht auf Erfolg.

Nun möchte ich an der Stelle nicht “Ärgern”, sondern nur kurz darstellen, wie sich die Lage nach meiner Sicht darstellt und warum ich vor falschen Hoffnungen warne. Gleichwohl lässt sich ein wenig Mut machen, denn die oben dargestellten Optionen sind nicht die einzigen die es gibt. §45 StVO sieht verschiedene Möglichkeiten für die Strassenverkehrsbehörde vor, wobei die im ersten Absatz (“beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten”) nicht in Frage kommen werden, da hierzu eine allgemeine Risiken erheblich übersteigende Gefahrenlage vorliegen muss (so Hentschel, Kommentar zum Strassenverkehrsrecht). Passender wird §45 1b Nr. 5StVO sein:

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen [...] zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Als “notwendige Anordnung” kann man hier eine einfache Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für einen Teil der K27 sehen, oder die Untersagung von LKW-Verkehr etc. Aber: Dies wird nicht zum Schutz “vor Lärm und Abgasen” geschehen können, woran die meisten wahrscheinlich denken! Denn dieser Teil ist einschränkend zu Lesen und bezieht sich nur auf Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zonen (so Hentschel). Vielmehr liegt hier der Fall der städtebaulichen Entwicklung vor, wobei allerdings zwingend ein städtebauliches Konzept vorliegen muss, in dem auf Umgehungsstrassen hingewiesen wird, die hier ja in Form der L264 vorliegt. Damit ist es durchaus denkbar, dass einzelne Maßnahmen – wie etwa eine streckenweise Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h, aber eben nicht als Zone – umgesetzt werden können, sofern ein entsprechendes städtebauliches Konzept vorgewiesen werden kann. Dabei ist aber bitte obiger Punkt 1 zu bedenken: Entschieden wird durch den Kreis Düren, die Gemeinde selbst kann hier nur die Initiative ergreifen und vorbereitend tätig sein.

13Dez

Stolpersteine in Langerwehe

Auch in Langerwehe gab es bis zur Nazizeit jüdisches Leben. Diese Mitbürger waren angesehene Kaufleute im Dorf. Auf Initiative des KFD Langerwehe wurde ihre Geschichte nun aufgearbeitet um sich an Gunter Demnig’s Stolpersteinprojekt zu beteiligen. Schnell fanden sich ausreichend Paten um die Steine verlegen zu lassen, aber viel wichtiger war: Es fanden sich auch Menschen, die über das jüdische Leben und die Familien recherchiert haben.
Gestern war es dann soweit: Es wurden 18 Stolpersteine an der Hauptstrasse in Langerwehe von Gunter Demnig vor den ehemaligen Wohnorten der jüdischen Mitbürger verlegt. So bleibt Geschichte lebendig und Erinnerung greifbar.
Am Abend gab es dann mit dem Künstler einen Vortrag mit anschliessender Diskussion im Töpfereimuseum. Besonders gefreut hat mich, das die Oberstufe der Langerweher Europaschule die Stolpersteinverlegung zum Anlass nimmt um im Geschichtsunterricht das Leben der jüdischen Mitbürger in Langerwehe weiter aufzuarbeiten.
Gerade in Zeiten in denen in Deutschland der braune Sumpf wieder tiefer zu Tage tritt, ist es wichtig sich an die Geschichte zu erinnern.

11Dez

Jörg Benter als Mitglied des Vorstandes der Grünen im Kreis Düren wiedergewählt

Ich freue mich über meine Wiederwahl mit einer hohen Zustimmungsrate in den neuen Kreisvorstand der Bündnis 90/Die Grünen des Kreises Düren!

Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Düren Vorstand 2011

Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Düren Vorstand 2011

06Dez

Gebühren in Langerwehe 2012

Es ist soweit: In den nächsten zwei Wochen trifft sich zuerst der Haupt- und Finanzausschuss (07.12.2011) und der Rat der Gemeinde (15.12.2011), um die Gebühren und Abgaben in Langerwehe für das Jahr 2012 zu beschließen. Im Folgenden eine Auflistung der Verwaltungsvorschläge, die wahrscheinlich – wie bisher – so übernommen werden.

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06Dez

Übersicht: Wo wird in Langerwehe gestreut?

Am Mittwoch, den 07.12.2011 trifft sich der Haupt- und Finanzausschuss und wird u.a. die Satzung über die Straßenreinigung inkl. Straßenverzeichnis beschließen. Dem Straßenverzeichnis kann man u.a. entnehmen, mit welcher Priorität welche Straßen in Langerwehe gestreut und geräumt werden. Diesem Verzeichnis kann man also als Anwohner entnehmen, wie sich die winterliche Situation in etwa gestalten wird.

Ich biete im Folgenden den Entwurf des Straßenverzeichnisses als PDF. Dabei bitte ich darum, den Entwurf “nüchtern” zu sehen, also persönliche Befindlichkeiten hinten an zu stellen: Die vorhandenen Ressourcen müssen sinnvoll und nutzbringend für alle verteilt werden. Dass am liebsten jeder “seine” Straße mit der Priorität 1 versehen möchte, liegt auf der Hand – ebenso wie die Tatsache, dass das nur mit Straßen funktionieren kann, die im herausragenden allgemeinen Interesse stehen.

Beim Durcharbeiten der Straßenliste fiel mir dabei nur eine kleine “Dissonanz” auf, nämlich dass man in Langerwehe-Süd die Straßen “Auf dem Hiebchen” und “Dechant Kallen Strasse” (also an der alten Kirche rechts den Berg hoch) als Priorität 1 einstuft, links den Berg hoch den Rymelsberg aber nicht. Dabei ist der Rymelsberg für die Siedlung am neuen Schafenberg, in der doch eine beachtliche Zahl von Einwohnern lebt, der einzige Zubringer. Hinzu kommt, dass der Streuwagen, nachdem er rechts hoch gefahren ist, quasi obenrum wieder herunter fahren kann, der zeitliche Mehr-Aufwand also vertretbar sein sollte (während die Strecke obenrum den Anwohnern im Schafenberg versperrt sein wird, da das obere Teilstück, wenn nicht gestreut, unbefahrbar ist – es liegt außerhalb der Bebauung).

Es steht selbstverständlich jedem Anwohner frei, sich bei der Politik mit Anregungen bzgl. der Liste zu melden, aber bitte nur unter Beachtung obiger Zeilen! Das heißt, alleine dass es “schlimm” war in den letzten Wintern reicht als Argument nicht, das war es für uns alle. Wer Veränderungen vorschlagen will,muss damit argumentieren, dass die betroffene Straße eine besondere Funktion für die Allgemeinheit hat.

Download der Liste:

06Dez

CDU und SPD beantragen Ratsinformationssystem…

…so, oder so ähnlich soll sicherlich die Schlagzeile lauten, mit der man sich seitens der beiden Fraktionen bewerben möchte. Hintergrund ist, dass mit Datum vom 26.11.2011 beide Fraktionen gemeinsam die Einrichtung eines Ratsinformationssystems beantragt haben, was am 15.12.2011 im Rat zur Abstimmung stehen wird. Grundsätzlich kein Grund zur Kritik, wäre da nur nicht mein Artikel vom 31.08.2011, in dem ich u.a. geschrieben habe:

Die Verwaltung regt an, dass seitens der Fraktionen nun ein Antrag erfolgt, mit dem zumindest schon einmal die Geschäftsordnung geändert wird. Ich möchte an diesem Punkt hoffen (nicht zuletzt, weil der Wahlkampf ja noch einige Zeit hin ist), dass jetzt kein Wettrennen stattfindet, wer den ersten Antrag stellt, um sich hinterher das Fraktionsübergreifend gewünschte Projekt auf die Fahnen zu schreiben (ich erinnere mit Augenzwinkern an den letzten Versuch, zu finden hier). Stattdessen werde ich gleich eine Mail an alle Fraktionsvorsitzenden schreiben und anregen, dass man sich interfraktionell – in Absprache mit der Verwaltung – auf einen Antrag einigt, um gemeinsam das gemeinsam gewünschte Projekt auf den Weg zu bringen.

Die Mail ging damals raus, einen Grund, warum man nicht gemeinsam mit allen Fraktionen diesen Antrag gestellt hat, kenne ich bis heute nicht – und wie man sieht, war das Interesse offensichtlich eher gering. Vielleicht, weil am Ende eines Jahres, wenn man als Partei mit Erfolgen werben will, fraktionsübergreifende Anträge, gemeinsam mit der “Opposition” eher unerwünscht sind? Es stimmt mich traurig, dass man selbst bei den Themen, die von allen gemeinsam bearbeitet werden und von denen alle gemeinsam profitieren, ein kooperatives Zusammenarbeiten nicht möglich ist. Hier werden unnötig Gräben geschaffen und Vertrauen verspielt.

30Okt

Energiewende in Langerwehe???

Aus der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro vom Juni 1992 ist wohl jedem der Geist der Konferenz mit der These „global denken, lokal handeln“ geläufig. Was hat sich in diesen 20 Jahren seit 1992 bei uns in Langerwehe getan? Sicher wird man auf Umweltvereine, Bürgerinitiativen und private Initiativen verweisen können. Doch eine allgemeine Aufbruchstimmung, ein wirkliches Besinnen und ein Erkennen des Notwendigen kann man dies wohl nicht nennen.

Einen neuen Ruck, ein Innehalten gab es nach der Katastrophe in Japan. Nunmehr scheint endlich in den meisten Köpfen die Erkenntnis angekommen zu sein, dass es mit dem „weiter wie  bisher“ nicht weiter gehen kann.

Nun ist es aber auch wieder leicht, die Verantwortung auf „die da oben“ zu schieben. Hier kann man ja im Kleinen nichts erreichen. Hier nun liegt der Irrtum. Nur mit Hilfe aller Bürger ist das hoch gesteckte Ziel der Energiewende (Minderung des Energieverbrauchs und Umstieg in erneuerbare Energien) zu schaffen.  Wir dürfen uns als Kommune also als kleines Glied des Staates ruhig einmal auch auf unsere Pflichten nach dem Grundgesetz besinnen. Artikel 20a GG lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…“ Mit anderen Worten: Die Wiege der Energiewende ist die Kommune.

Einsparung und Umstieg ist entgegen landläufiger Meinung kein technisches sondern ein soziales Problem.  Die Technik ist schon lange so weit und wird sich auch in Zukunft weiter entwickeln. Klar muss nur jedem Bürger werden, dass er selbst im Kleinen viel mehr erreichen kann, als ihm zunächst bewusst ist. Ein Versäumnis ist darin zu erblicken, dass nicht alle Bürger mitgenommen werden. Viele sind nur in abgeschlossenen Kreisen tätig und es mangelt an offenen Gesprächen, Informationen oder auch an Interesse.

Es ist müßig, nun nach einem Schuldigen zu suchen. Vielmehr sollte man seine Energie dazu verwenden, den Mangel abzustellen.

Als ersten wichtigsten Schritt sollte man eine gemeinsame Basis finden, mit der sich jeder identifizieren kann. Da gibt es die Gemeindeverwaltung, die erwägt, einen Arbeitskreis Energie ins Leben zu rufen, da gibt es den Umweltverein, da gibt es Bürgervereine, die Photovoltaikanlagen betreiben, da gibt es die Zukunftswerkstatt, die ihre Ideen an den Mann bringen möchte, da gibt es die Dorfwerkstatt, in der sich viele interessierte Bürger zusammengefunden haben, da gibt es Handwerker, die im Energiebereich tätig sind, da gibt es fremde Investoren, die Geld verdienen wollen, da gibt es Schulen, Vereine, Kindergärten, für die Energie ein Thema ist, da gibt es Banken und Sparkassen, die finanzieren können und da gibt es auch den „kleinen Bürger“, der auch etwas für die Umwelt tun will oder auch nur an der Wertschöpfung teilhaben möchte.

Warum nur ist jeder für sich tätig? Wäre es nicht sinnvoller, die Kräfte zu bündeln, sich gegenseitig zu befruchten, sich zu informieren? Denkbar wären da z.B. eine Seite auf der Homepage der Gemeinde und eine regelmäßige Rubrik im Mitteilungsblatt. Dort könnten sich die jeweiligen Gruppierungen darstellen, dort könnte ein Erfahrungsaustausch erfolgen. Warum gibt es nicht einen festen „Ansprechpartner Energie“ in der Gemeinde? Dieser sollte nicht nur mit einem Titel sondern auch mit genügend Arbeitszeit ausgestattet werden.  Die Information von Rat, Ausschuss und Bürger sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Zu einfach würde es man sich machen, wenn man nur darauf wartet, dass man gefragt wird. Agieren und nicht reagieren sollte die Devise sein.

Das sinnvolle Zusammenwirken wird wohl klarer, wenn es an konkreten Vorhaben verdeutlicht wird. Im Folgenden möchte ich daher an einigen Beispielen die  Möglichkeiten kurz aufzeigen

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04Okt

9. Sitzung des Gemeinderates

Am morgigen Mittwoch trifft sich der Gemeinderat in Langerwehe, die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden sich u.a. hier bei uns. Ein wenig befremdlich ist es – nicht nur für mich – dass der Rat sich zum 9. Mal trifft seit der Wahl im August 2009. Nach nunmehr zwei Jahren und der Vorgabe der Gemeindeordnung, man soll sich doch bitte zumindest alle 2 Monate sehen (§47 I S.2 GO NW) ist “9″ nicht gerade die Zahl, die man erwartet.

Inhaltlich wird es auch diesmal wenig geben, worüber via Live@Rat zu berichten ist. Der Schwerpunkt der Sitzung sind Änderungen verschiedener Bebauungspläne, was aber im Bau-Ausschuss bereits vorbereitet wurde. Dazu kommt als letzter TOP der Antrag auf Änderung des Gemeindenamens (ich hatte hier berichtet).

25Sep

Dichtheitsprüfung der Kanäle

Zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) in unserem Ort wird vieles geschrieben und noch mehr geredet. Im Folgenden möchten wir kurz einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die für unsere Gemeinde geplante Umsetzung geben.

Grundsätzlich hat jeder Hauseigentümer nach dem LWG alle 20 Jahre eine Dichtheitsprüfung der auf seinem Grundstück liegenden Kanäle durchzuführen. Diese Prüfung hat bis zum 31.12.2015 zu erfolgen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Bauvorhaben, die jetzt durchgeführt werden, sei es, dass es ein Neubau oder nur eine Veränderung am Abwassersystem ist. Dann ist die Prüfung sofort mit der Baumaßnahme vorzunehmen.

Eine weitere Ausnahme sieht § 61a Abs. 5 LWG vor. Danach kann die Gemeinde durch Satzung abweichende Prüfzeiträume für die erstmalige Prüfung festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation (also die der Gemeinde nicht die Kanäle auf den Privatgrundstücken) im Rahmen der Selbstüberwachung überprüft. Die maximale Prüffristverlängerung wurde von der Bezirksregierung bis zum 31.12.2023 eingeräumt.

In der 11. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 22.09.2011 hat der Ausschuss beschlossen, von dieser Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch zu machen un die Gemeindeverwaltung beauftragt entsprechende Satzungen vorzubereiten. Im einzelnen ist (wie schon berichtet) folgende Staffelung vorgesehen:

bis 2015  Jüngersdorf, Hamich, Wenau und Heistern (hier nur Wasserschutzzone)

bis 2017 D`horn

bis 2018 Schlich (südlicher Teil)

bis 2019 Schlich (nördlicher Teil) und Eifelstr.

bis 2020 Geich, Obergeich

bis 2021 Luchem, Heistern (ohne Wasserschutzzone)

bis 2022 Langerwehe Süd

bis 2023 Langerwehe Nord

Die entsprechenden Satzungen  werden wegen noch zu klärender kleinerer Abstimmungen wohl erst im Jahre 2013 verabschiedet werden. Im Rahmen dieser Satzung werden Sanktionen festgelegt, sofern die Prüfung nicht bis zum maßgebenden Zeitpunkt durchgeführt wurde.

Es steht jedem Bürger frei, die Prüfung vor den genannten Terminen durchzuführen. Allerdings muss ihm dann klar sein, das ab diesem Zeitpunkt die 20-Jahresfrist beginnt, er also nicht mit einer frühzeitigen Prüfung ggf. diese Frist verlängern kann.

Es gibt verschiedene Methoden, zur  Überprüfung der Dichtigkeit. Ob nun die Druckmethode (i.d.R. bei Neubauten) oder die Befahrung mit der Kamera sinnvoll ist wird regelmäßig von der beauftragten Fachfirma entschieden. Danach wird dem Bürger das ausgefüllte Formular zur Dichtheitsbescheinigung (Vordruck auch bei Gemeindeverwaltung erhältlich), der Lageplan, das Prüfprotokoll und ggf. bei optischer Prüfung das Filmmaterial ausgehändigt. Im Falle eines Schadens wird dem Grundstückseigentümer je nach Schadensbild eine Sanierungsfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren eingeräumt. Im Einzelfall kann eine kürzere Frist erforderlich sein.

Die Gemeinde Langerwehe hat mit 12 anderen Gemeinden bzw. Städten den Flyer “Kanal dicht?” entworfen, der an alle Haushaltungen verteilt wird. Weiter wurden unter dem Link www.13dicht.de umfangreiche weitere Informationen eingestellt. Informationen gibt selbsverständlich auch die Gemeindeverwaltung unter der Servicetelefonnummer 0800 242 34 09, der Fax.Nr. 02423 409 189 und unter der Mail-Anschrift 13dicht@Langerwehe.de.

24Sep

Gemeinde Langerwehe bald die “Töpfergemeinde Langerwehe”?

Leider kritisch muss man den aktuellen Vorstoss der FDP in Langerwehe sehen, die zur nächsten Sitzung des Gemeinderates (am 05.10.2011) beantragt hat, die Gemeinde Langerwehe umzubenennen in “Töpfergemeinde Langerwehe”. Hintergrund ist einerseits die 1000jährige Töpfer-Tradition unserer Gemeinde, andererseits die Hoffnung, dass sich dies zumindest im Bereich Image & Marketing auszahlen wird. Ein dem Grunde nach zu begrüßender Ansatz. Aber:

Die Gemeindeordnung sieht derzeit im §13 I Gemeindeordnung NW nur die Möglichkeit vor, den Gemeindenamen komplett zu ändern. Das heisst, der amtliche Name wird umgeändert. Dazu bedarf es einer 3/4-Mehrheit im Gemeinderat und der Zustimmung des Bundesministerium des Innern. Die Folge ist, dass die Gemeinde in Zukunft amtlich “Töpfergemeinde Langerwehe” heissen würde. Damit müssten sämtliche Dokumente und Vorgänge dem angepasst werden – von Stempeln, Briefbögen, über die EDV bis hin zu Personalausweisen, Grundbuch und Kataster. Das ist nicht nur teuer, sondern alleine aus Marketing-Gründen unvertretbar.

Wer jedoch die Presse verfolgt hat, der hat vor einigen Wochen gelesen, dass es im Landtag eine Änderung der Gemeindeordnung geben soll, die auf legalen Boden stellen soll, was viele Gemeinden schon heute praktizieren: Man gibt sich (aus Marketinggründen) einen “Namenszusatz”, der nur teilweise zum Einsatz kommt, z.B. auf Ortseingangsschildern. Dazu soll ein neuer §13 III Gemeindeordnung NW geschaffen werden (dazu im Landtag die Drucksache 15/2371, hier als PDF). Das Problem ist nur: Die ganze Sache steckt noch mitten im Gesetzgebungsverfahren, aktuell kann man dazu noch gar nichts beschliessen. Wahrscheinlich war es aber das, was die FDP vor Augen hatte (?).

Diese Gesetzesänderung wird übrigens von allen Fraktionen im Landtag begrüßt und sicherlich auch (irgendwann einmal) kommen. Abgesehen davon, dass sie aber noch in einem sehr frühen Stadium steht (Ausschussberatung war, nach 1. Lesung im Plenum, am 22.09.2011), gibt es aber auch Bedenken: Die ersten Reaktionen dazu, etwa vom Städtetag (hier als PDF), sind grundsätzlich sehr positiv. Allerdings ist der aktuelle Entwurf so weit gefasst, dass die eigentlich Intention eines einfachen Namenszusatzes nicht ganz deutlich ist. Auch wird noch darum gestritten, mit welcher Mehrheit im Rat ein solcher Zusatz zu beschliessen wäre. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Änderung sich wohl bis nächstes Jahr hinzieht und abzuwarten ist, wie der Passus am Ende genau lautet. Dabei kann es sein, dass am Ende eine qualifizierte Mehrheit im Rat notwendig ist (2/3 oder 3/4), so dass selbst ein “Beschluss ins Blaue hinein” am 05.10.2011 in Langerwehe unbrauchbar sein könnte.

Damit bleibt es leider nur bei einem “gut gemeint” ist nicht “gut gemacht”: Wenn wir das in Langerwehe machen möchten, werden wir zumindest darauf warten müssen, dass das entsprechende Gesetz überhaupt mal geändert wurde. Der jetzt vorliegende Antrag jedenfalls ist mit unkalkulierbaren Kosten und Aufwand verbunden und schiesst weit über das wohl eigentliche – und zu begrüssende – Ziel hinaus, durch eine Namensänderung Marketing, aber auch Verbundenheit der Einwohner zu Ihrer Gemeinde, zu stärken.

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