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25Jan

Beruhigung der K27 in Langerwehe Merode/Schlich?

Wenn sich am 02. Februar 2012 der Bau-Ausschuss in Langerwehe trifft, wird es dort unter dem TOP5 um ein Thema gehen, dass viele Menschen beschäftigt: Die “Abbindung” oder zumindest “Beruhigung” der K27 in Merode/Schlich. Den dortigen Anwohnern ist es ein Anliegen, die Durchgangsstraße weiter zu entlasten, im Idealfall wünscht man sich eine “Abbindung”, jedenfalls aber, dass eine Tempo 30-Zone eingerichtet wird.Der Ärger unter den Anwohnern wird wohl zunehmend grösser, dabei habe ich den Eindruck, dass hier über Dinge nachgedacht wird, die gar nicht zur Disposition stehen. Da ich den Menschen allgemein lieber direkt sage, wie etwas aussieht – auch wenn es unangenehm ist – und nicht lange etwas vormachen will, möchte ich daher an dieser Stelle kurz dazu ausführen:

1. Zuständigkeit

Zuständig für entsprechende Maßnahmen ist “die Strassenverkehrsbehörde”, in diesem Fall ist das der Kreis Düren. Die Gemeinde kann hier intervenieren, aber nicht unmittelbar etwas umsetzen. Insofern muss man seine Ansprüche an den richtigen Gesprächspartner wenden bzw. darf von der Gemeinde von Anfang an nicht zu viel erwarten.

2. Abbindung

Ich mache es kurz: Eine richtige “Abbindung” wird m.E. nicht in Frage kommen und soweit ich weiß, hat genau das der Kreis Düren bisher wohl auch (durch die Blume) mitgeteilt. Diesen Gedanken würde ich kurzerhand aufgeben, wenn sich am Sachverhalt nicht viel tut.

3. Zone-30

Der Wunsch, eine 30er-Zone einzurichten, lässt sich mit dem Gesetz nicht in Einklang bringen. §45 1c StVO sagt unzweideutig:

Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

Auch hier wohl: Keine ernsthafte Aussicht auf Erfolg.

Nun möchte ich an der Stelle nicht “Ärgern”, sondern nur kurz darstellen, wie sich die Lage nach meiner Sicht darstellt und warum ich vor falschen Hoffnungen warne. Gleichwohl lässt sich ein wenig Mut machen, denn die oben dargestellten Optionen sind nicht die einzigen die es gibt. §45 StVO sieht verschiedene Möglichkeiten für die Strassenverkehrsbehörde vor, wobei die im ersten Absatz (“beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten”) nicht in Frage kommen werden, da hierzu eine allgemeine Risiken erheblich übersteigende Gefahrenlage vorliegen muss (so Hentschel, Kommentar zum Strassenverkehrsrecht). Passender wird §45 1b Nr. 5StVO sein:

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen [...] zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Als “notwendige Anordnung” kann man hier eine einfache Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für einen Teil der K27 sehen, oder die Untersagung von LKW-Verkehr etc. Aber: Dies wird nicht zum Schutz “vor Lärm und Abgasen” geschehen können, woran die meisten wahrscheinlich denken! Denn dieser Teil ist einschränkend zu Lesen und bezieht sich nur auf Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zonen (so Hentschel). Vielmehr liegt hier der Fall der städtebaulichen Entwicklung vor, wobei allerdings zwingend ein städtebauliches Konzept vorliegen muss, in dem auf Umgehungsstrassen hingewiesen wird, die hier ja in Form der L264 vorliegt. Damit ist es durchaus denkbar, dass einzelne Maßnahmen – wie etwa eine streckenweise Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h, aber eben nicht als Zone – umgesetzt werden können, sofern ein entsprechendes städtebauliches Konzept vorgewiesen werden kann. Dabei ist aber bitte obiger Punkt 1 zu bedenken: Entschieden wird durch den Kreis Düren, die Gemeinde selbst kann hier nur die Initiative ergreifen und vorbereitend tätig sein.

06Dez

Gebühren in Langerwehe 2012

Es ist soweit: In den nächsten zwei Wochen trifft sich zuerst der Haupt- und Finanzausschuss (07.12.2011) und der Rat der Gemeinde (15.12.2011), um die Gebühren und Abgaben in Langerwehe für das Jahr 2012 zu beschließen. Im Folgenden eine Auflistung der Verwaltungsvorschläge, die wahrscheinlich – wie bisher – so übernommen werden.

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06Dez

Übersicht: Wo wird in Langerwehe gestreut?

Am Mittwoch, den 07.12.2011 trifft sich der Haupt- und Finanzausschuss und wird u.a. die Satzung über die Straßenreinigung inkl. Straßenverzeichnis beschließen. Dem Straßenverzeichnis kann man u.a. entnehmen, mit welcher Priorität welche Straßen in Langerwehe gestreut und geräumt werden. Diesem Verzeichnis kann man also als Anwohner entnehmen, wie sich die winterliche Situation in etwa gestalten wird.

Ich biete im Folgenden den Entwurf des Straßenverzeichnisses als PDF. Dabei bitte ich darum, den Entwurf “nüchtern” zu sehen, also persönliche Befindlichkeiten hinten an zu stellen: Die vorhandenen Ressourcen müssen sinnvoll und nutzbringend für alle verteilt werden. Dass am liebsten jeder “seine” Straße mit der Priorität 1 versehen möchte, liegt auf der Hand – ebenso wie die Tatsache, dass das nur mit Straßen funktionieren kann, die im herausragenden allgemeinen Interesse stehen.

Beim Durcharbeiten der Straßenliste fiel mir dabei nur eine kleine “Dissonanz” auf, nämlich dass man in Langerwehe-Süd die Straßen “Auf dem Hiebchen” und “Dechant Kallen Strasse” (also an der alten Kirche rechts den Berg hoch) als Priorität 1 einstuft, links den Berg hoch den Rymelsberg aber nicht. Dabei ist der Rymelsberg für die Siedlung am neuen Schafenberg, in der doch eine beachtliche Zahl von Einwohnern lebt, der einzige Zubringer. Hinzu kommt, dass der Streuwagen, nachdem er rechts hoch gefahren ist, quasi obenrum wieder herunter fahren kann, der zeitliche Mehr-Aufwand also vertretbar sein sollte (während die Strecke obenrum den Anwohnern im Schafenberg versperrt sein wird, da das obere Teilstück, wenn nicht gestreut, unbefahrbar ist – es liegt außerhalb der Bebauung).

Es steht selbstverständlich jedem Anwohner frei, sich bei der Politik mit Anregungen bzgl. der Liste zu melden, aber bitte nur unter Beachtung obiger Zeilen! Das heißt, alleine dass es “schlimm” war in den letzten Wintern reicht als Argument nicht, das war es für uns alle. Wer Veränderungen vorschlagen will,muss damit argumentieren, dass die betroffene Straße eine besondere Funktion für die Allgemeinheit hat.

Download der Liste:

06Dez

CDU und SPD beantragen Ratsinformationssystem…

…so, oder so ähnlich soll sicherlich die Schlagzeile lauten, mit der man sich seitens der beiden Fraktionen bewerben möchte. Hintergrund ist, dass mit Datum vom 26.11.2011 beide Fraktionen gemeinsam die Einrichtung eines Ratsinformationssystems beantragt haben, was am 15.12.2011 im Rat zur Abstimmung stehen wird. Grundsätzlich kein Grund zur Kritik, wäre da nur nicht mein Artikel vom 31.08.2011, in dem ich u.a. geschrieben habe:

Die Verwaltung regt an, dass seitens der Fraktionen nun ein Antrag erfolgt, mit dem zumindest schon einmal die Geschäftsordnung geändert wird. Ich möchte an diesem Punkt hoffen (nicht zuletzt, weil der Wahlkampf ja noch einige Zeit hin ist), dass jetzt kein Wettrennen stattfindet, wer den ersten Antrag stellt, um sich hinterher das Fraktionsübergreifend gewünschte Projekt auf die Fahnen zu schreiben (ich erinnere mit Augenzwinkern an den letzten Versuch, zu finden hier). Stattdessen werde ich gleich eine Mail an alle Fraktionsvorsitzenden schreiben und anregen, dass man sich interfraktionell – in Absprache mit der Verwaltung – auf einen Antrag einigt, um gemeinsam das gemeinsam gewünschte Projekt auf den Weg zu bringen.

Die Mail ging damals raus, einen Grund, warum man nicht gemeinsam mit allen Fraktionen diesen Antrag gestellt hat, kenne ich bis heute nicht – und wie man sieht, war das Interesse offensichtlich eher gering. Vielleicht, weil am Ende eines Jahres, wenn man als Partei mit Erfolgen werben will, fraktionsübergreifende Anträge, gemeinsam mit der “Opposition” eher unerwünscht sind? Es stimmt mich traurig, dass man selbst bei den Themen, die von allen gemeinsam bearbeitet werden und von denen alle gemeinsam profitieren, ein kooperatives Zusammenarbeiten nicht möglich ist. Hier werden unnötig Gräben geschaffen und Vertrauen verspielt.

04Okt

9. Sitzung des Gemeinderates

Am morgigen Mittwoch trifft sich der Gemeinderat in Langerwehe, die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden sich u.a. hier bei uns. Ein wenig befremdlich ist es – nicht nur für mich – dass der Rat sich zum 9. Mal trifft seit der Wahl im August 2009. Nach nunmehr zwei Jahren und der Vorgabe der Gemeindeordnung, man soll sich doch bitte zumindest alle 2 Monate sehen (§47 I S.2 GO NW) ist “9″ nicht gerade die Zahl, die man erwartet.

Inhaltlich wird es auch diesmal wenig geben, worüber via Live@Rat zu berichten ist. Der Schwerpunkt der Sitzung sind Änderungen verschiedener Bebauungspläne, was aber im Bau-Ausschuss bereits vorbereitet wurde. Dazu kommt als letzter TOP der Antrag auf Änderung des Gemeindenamens (ich hatte hier berichtet).

24Sep

Gemeinde Langerwehe bald die “Töpfergemeinde Langerwehe”?

Leider kritisch muss man den aktuellen Vorstoss der FDP in Langerwehe sehen, die zur nächsten Sitzung des Gemeinderates (am 05.10.2011) beantragt hat, die Gemeinde Langerwehe umzubenennen in “Töpfergemeinde Langerwehe”. Hintergrund ist einerseits die 1000jährige Töpfer-Tradition unserer Gemeinde, andererseits die Hoffnung, dass sich dies zumindest im Bereich Image & Marketing auszahlen wird. Ein dem Grunde nach zu begrüßender Ansatz. Aber:

Die Gemeindeordnung sieht derzeit im §13 I Gemeindeordnung NW nur die Möglichkeit vor, den Gemeindenamen komplett zu ändern. Das heisst, der amtliche Name wird umgeändert. Dazu bedarf es einer 3/4-Mehrheit im Gemeinderat und der Zustimmung des Bundesministerium des Innern. Die Folge ist, dass die Gemeinde in Zukunft amtlich “Töpfergemeinde Langerwehe” heissen würde. Damit müssten sämtliche Dokumente und Vorgänge dem angepasst werden – von Stempeln, Briefbögen, über die EDV bis hin zu Personalausweisen, Grundbuch und Kataster. Das ist nicht nur teuer, sondern alleine aus Marketing-Gründen unvertretbar.

Wer jedoch die Presse verfolgt hat, der hat vor einigen Wochen gelesen, dass es im Landtag eine Änderung der Gemeindeordnung geben soll, die auf legalen Boden stellen soll, was viele Gemeinden schon heute praktizieren: Man gibt sich (aus Marketinggründen) einen “Namenszusatz”, der nur teilweise zum Einsatz kommt, z.B. auf Ortseingangsschildern. Dazu soll ein neuer §13 III Gemeindeordnung NW geschaffen werden (dazu im Landtag die Drucksache 15/2371, hier als PDF). Das Problem ist nur: Die ganze Sache steckt noch mitten im Gesetzgebungsverfahren, aktuell kann man dazu noch gar nichts beschliessen. Wahrscheinlich war es aber das, was die FDP vor Augen hatte (?).

Diese Gesetzesänderung wird übrigens von allen Fraktionen im Landtag begrüßt und sicherlich auch (irgendwann einmal) kommen. Abgesehen davon, dass sie aber noch in einem sehr frühen Stadium steht (Ausschussberatung war, nach 1. Lesung im Plenum, am 22.09.2011), gibt es aber auch Bedenken: Die ersten Reaktionen dazu, etwa vom Städtetag (hier als PDF), sind grundsätzlich sehr positiv. Allerdings ist der aktuelle Entwurf so weit gefasst, dass die eigentlich Intention eines einfachen Namenszusatzes nicht ganz deutlich ist. Auch wird noch darum gestritten, mit welcher Mehrheit im Rat ein solcher Zusatz zu beschliessen wäre. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Änderung sich wohl bis nächstes Jahr hinzieht und abzuwarten ist, wie der Passus am Ende genau lautet. Dabei kann es sein, dass am Ende eine qualifizierte Mehrheit im Rat notwendig ist (2/3 oder 3/4), so dass selbst ein “Beschluss ins Blaue hinein” am 05.10.2011 in Langerwehe unbrauchbar sein könnte.

Damit bleibt es leider nur bei einem “gut gemeint” ist nicht “gut gemacht”: Wenn wir das in Langerwehe machen möchten, werden wir zumindest darauf warten müssen, dass das entsprechende Gesetz überhaupt mal geändert wurde. Der jetzt vorliegende Antrag jedenfalls ist mit unkalkulierbaren Kosten und Aufwand verbunden und schiesst weit über das wohl eigentliche – und zu begrüssende – Ziel hinaus, durch eine Namensänderung Marketing, aber auch Verbundenheit der Einwohner zu Ihrer Gemeinde, zu stärken.

12Sep

Monokausales Denken in der Gemeindepolitik funktioniert nicht

Ein schönes Beispiel für die Wege, die man gedanklich gehen muss in der Gemeindepolitik, liefert aktuell die Stadt Düren. Die AN berichtet:

Nach Auskunft des Rathauses belaufen sich die Einnahmen derzeit auf 1,18 Millionen Euro (2010: 1,8 Millionen). Im Haushalt geplant sind nach einer Gebührenerhöhung jedoch 2,28 Millionen Euro.

Damit lässt sich einerseits aufzeigen, wie vorsichtig man sein muss bei Planungen – aber auch, bei Analysen.
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12Sep

Grün wählen – auch auf kommunaler Ebene im Trend

Die Grünen, vor Jahren noch Aussenseiter und als “speziell” wahrgenommen, haben sich offensichtlich endgültig etabliert – nach dem weiterhin positiven Bundestrend, der sich seit langer Zeit hält, beweisen die Grünen nun auch in Niedersachsen, dass man auch kommunalpolitisch “in einer anderen Liga” spielt. Die Menschen begrüßen das von den Grünen entwickelte Konzept, Ideen politisch zu Leben und nicht mehr nur Teil-Interessen, sondern ein Lebensgefühl zu vertreten.

12Sep

Breitbandausbau in Langerwehe

Im Bauausschuss am 22.09.2011 wird unter TOP 10.1 über den Breitbandausbau in Langerwehe berichtet, dabei sind laut Unterlagen folgende Mitteilungen im Kern zu erwarten:

  • Planungsarbeiten für den Breitbandausbau in Langerwehe sind abgeschlossen
  • Das Netz in Luchem ist nun vollständig erschlossen und soll demnächst genutzt werden
  • Inbetriebnahme Mitte Oktober 2011 dann vom Hauptverteiler (Jüngersdorfer Strasse) zu den Ortschaften Geich-Obergeich, dann weiter Richtung D’Horn und Schlich/Merode
  • “In Kürze” sei mit dem Ausbau in Richtung Heistern und Hamich zu rechnen.
12Sep

Dichtheitsprüfung in Langerwehe: Neue Fristen!

Jeder Grundstückseigentümer muss es inzwischen auf dem Plan stehen haben: Die “Dichtheitsprüfung”, die in NRW (eigentlich) bis zum 31.12.2011 Pflicht ist und teilweise enorme Kosten verursachen kann. Nun gab es zum Schluss Bewegung auf Landesebene und es wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die bisherige Frist zu verlängern. Diese nachträglich eingeräumte Fristmöglichkeit wurde Fraktionsübergreifend von mehreren Fraktionen (auch von uns) zur Kenntnis genommen und die Gemeinde darauf hingewiesen, mit der Bitte, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Nunmehr, im nächsten Bauausschuss am 22.09.2011 werden als TOP 9 die neuen Fristen zur Abstimmung gestellt, als da vorgesehen sind:

  • Jüngersdorf, Hamich, Wenau, Heistern (Wasserschutz): 2015
  • D’Horn: 2016
  • Merode + Paradiesstraße: 2017
  • Schlich (südl. Teil): 2018
  • Schlich (Nördl. Teil) + Eifelstraße: 2019
  • Geich, Obergeich: 2020
  • Luchem, Heistern (ohne Wasserschutz): 2021
  • Langerwehe Süd: 2022
  • Langerwehe Nord: 2023
Die Einteilung der Prüfgebiete erfolgte keinesfalls “mit dem Würfel”: Die Verlängerung der Frist ist an Vorgaben gebunden, u.a. die Prüfung der Kanalisation durch die Gemeinde in eigener Regie. Dabei wurde die Einteilung der Gebiete nach dem jeweiligen “Schadenspotential der öffentlichen Abwasseranlage” vorgenommen. 

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