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25Sep

Dichtheitsprüfung der Kanäle

Zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) in unserem Ort wird vieles geschrieben und noch mehr geredet. Im Folgenden möchten wir kurz einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die für unsere Gemeinde geplante Umsetzung geben.

Grundsätzlich hat jeder Hauseigentümer nach dem LWG alle 20 Jahre eine Dichtheitsprüfung der auf seinem Grundstück liegenden Kanäle durchzuführen. Diese Prüfung hat bis zum 31.12.2015 zu erfolgen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Bauvorhaben, die jetzt durchgeführt werden, sei es, dass es ein Neubau oder nur eine Veränderung am Abwassersystem ist. Dann ist die Prüfung sofort mit der Baumaßnahme vorzunehmen.

Eine weitere Ausnahme sieht § 61a Abs. 5 LWG vor. Danach kann die Gemeinde durch Satzung abweichende Prüfzeiträume für die erstmalige Prüfung festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation (also die der Gemeinde nicht die Kanäle auf den Privatgrundstücken) im Rahmen der Selbstüberwachung überprüft. Die maximale Prüffristverlängerung wurde von der Bezirksregierung bis zum 31.12.2023 eingeräumt.

In der 11. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 22.09.2011 hat der Ausschuss beschlossen, von dieser Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch zu machen un die Gemeindeverwaltung beauftragt entsprechende Satzungen vorzubereiten. Im einzelnen ist (wie schon berichtet) folgende Staffelung vorgesehen:

bis 2015  Jüngersdorf, Hamich, Wenau und Heistern (hier nur Wasserschutzzone)

bis 2017 D`horn

bis 2018 Schlich (südlicher Teil)

bis 2019 Schlich (nördlicher Teil) und Eifelstr.

bis 2020 Geich, Obergeich

bis 2021 Luchem, Heistern (ohne Wasserschutzzone)

bis 2022 Langerwehe Süd

bis 2023 Langerwehe Nord

Die entsprechenden Satzungen  werden wegen noch zu klärender kleinerer Abstimmungen wohl erst im Jahre 2013 verabschiedet werden. Im Rahmen dieser Satzung werden Sanktionen festgelegt, sofern die Prüfung nicht bis zum maßgebenden Zeitpunkt durchgeführt wurde.

Es steht jedem Bürger frei, die Prüfung vor den genannten Terminen durchzuführen. Allerdings muss ihm dann klar sein, das ab diesem Zeitpunkt die 20-Jahresfrist beginnt, er also nicht mit einer frühzeitigen Prüfung ggf. diese Frist verlängern kann.

Es gibt verschiedene Methoden, zur  Überprüfung der Dichtigkeit. Ob nun die Druckmethode (i.d.R. bei Neubauten) oder die Befahrung mit der Kamera sinnvoll ist wird regelmäßig von der beauftragten Fachfirma entschieden. Danach wird dem Bürger das ausgefüllte Formular zur Dichtheitsbescheinigung (Vordruck auch bei Gemeindeverwaltung erhältlich), der Lageplan, das Prüfprotokoll und ggf. bei optischer Prüfung das Filmmaterial ausgehändigt. Im Falle eines Schadens wird dem Grundstückseigentümer je nach Schadensbild eine Sanierungsfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren eingeräumt. Im Einzelfall kann eine kürzere Frist erforderlich sein.

Die Gemeinde Langerwehe hat mit 12 anderen Gemeinden bzw. Städten den Flyer “Kanal dicht?” entworfen, der an alle Haushaltungen verteilt wird. Weiter wurden unter dem Link www.13dicht.de umfangreiche weitere Informationen eingestellt. Informationen gibt selbsverständlich auch die Gemeindeverwaltung unter der Servicetelefonnummer 0800 242 34 09, der Fax.Nr. 02423 409 189 und unter der Mail-Anschrift 13dicht@Langerwehe.de.

24Sep

Gemeinde Langerwehe bald die “Töpfergemeinde Langerwehe”?

Leider kritisch muss man den aktuellen Vorstoss der FDP in Langerwehe sehen, die zur nächsten Sitzung des Gemeinderates (am 05.10.2011) beantragt hat, die Gemeinde Langerwehe umzubenennen in “Töpfergemeinde Langerwehe”. Hintergrund ist einerseits die 1000jährige Töpfer-Tradition unserer Gemeinde, andererseits die Hoffnung, dass sich dies zumindest im Bereich Image & Marketing auszahlen wird. Ein dem Grunde nach zu begrüßender Ansatz. Aber:

Die Gemeindeordnung sieht derzeit im §13 I Gemeindeordnung NW nur die Möglichkeit vor, den Gemeindenamen komplett zu ändern. Das heisst, der amtliche Name wird umgeändert. Dazu bedarf es einer 3/4-Mehrheit im Gemeinderat und der Zustimmung des Bundesministerium des Innern. Die Folge ist, dass die Gemeinde in Zukunft amtlich “Töpfergemeinde Langerwehe” heissen würde. Damit müssten sämtliche Dokumente und Vorgänge dem angepasst werden – von Stempeln, Briefbögen, über die EDV bis hin zu Personalausweisen, Grundbuch und Kataster. Das ist nicht nur teuer, sondern alleine aus Marketing-Gründen unvertretbar.

Wer jedoch die Presse verfolgt hat, der hat vor einigen Wochen gelesen, dass es im Landtag eine Änderung der Gemeindeordnung geben soll, die auf legalen Boden stellen soll, was viele Gemeinden schon heute praktizieren: Man gibt sich (aus Marketinggründen) einen “Namenszusatz”, der nur teilweise zum Einsatz kommt, z.B. auf Ortseingangsschildern. Dazu soll ein neuer §13 III Gemeindeordnung NW geschaffen werden (dazu im Landtag die Drucksache 15/2371, hier als PDF). Das Problem ist nur: Die ganze Sache steckt noch mitten im Gesetzgebungsverfahren, aktuell kann man dazu noch gar nichts beschliessen. Wahrscheinlich war es aber das, was die FDP vor Augen hatte (?).

Diese Gesetzesänderung wird übrigens von allen Fraktionen im Landtag begrüßt und sicherlich auch (irgendwann einmal) kommen. Abgesehen davon, dass sie aber noch in einem sehr frühen Stadium steht (Ausschussberatung war, nach 1. Lesung im Plenum, am 22.09.2011), gibt es aber auch Bedenken: Die ersten Reaktionen dazu, etwa vom Städtetag (hier als PDF), sind grundsätzlich sehr positiv. Allerdings ist der aktuelle Entwurf so weit gefasst, dass die eigentlich Intention eines einfachen Namenszusatzes nicht ganz deutlich ist. Auch wird noch darum gestritten, mit welcher Mehrheit im Rat ein solcher Zusatz zu beschliessen wäre. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Änderung sich wohl bis nächstes Jahr hinzieht und abzuwarten ist, wie der Passus am Ende genau lautet. Dabei kann es sein, dass am Ende eine qualifizierte Mehrheit im Rat notwendig ist (2/3 oder 3/4), so dass selbst ein “Beschluss ins Blaue hinein” am 05.10.2011 in Langerwehe unbrauchbar sein könnte.

Damit bleibt es leider nur bei einem “gut gemeint” ist nicht “gut gemacht”: Wenn wir das in Langerwehe machen möchten, werden wir zumindest darauf warten müssen, dass das entsprechende Gesetz überhaupt mal geändert wurde. Der jetzt vorliegende Antrag jedenfalls ist mit unkalkulierbaren Kosten und Aufwand verbunden und schiesst weit über das wohl eigentliche – und zu begrüssende – Ziel hinaus, durch eine Namensänderung Marketing, aber auch Verbundenheit der Einwohner zu Ihrer Gemeinde, zu stärken.

12Sep

Monokausales Denken in der Gemeindepolitik funktioniert nicht

Ein schönes Beispiel für die Wege, die man gedanklich gehen muss in der Gemeindepolitik, liefert aktuell die Stadt Düren. Die AN berichtet:

Nach Auskunft des Rathauses belaufen sich die Einnahmen derzeit auf 1,18 Millionen Euro (2010: 1,8 Millionen). Im Haushalt geplant sind nach einer Gebührenerhöhung jedoch 2,28 Millionen Euro.

Damit lässt sich einerseits aufzeigen, wie vorsichtig man sein muss bei Planungen – aber auch, bei Analysen.
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12Sep

Grün wählen – auch auf kommunaler Ebene im Trend

Die Grünen, vor Jahren noch Aussenseiter und als “speziell” wahrgenommen, haben sich offensichtlich endgültig etabliert – nach dem weiterhin positiven Bundestrend, der sich seit langer Zeit hält, beweisen die Grünen nun auch in Niedersachsen, dass man auch kommunalpolitisch “in einer anderen Liga” spielt. Die Menschen begrüßen das von den Grünen entwickelte Konzept, Ideen politisch zu Leben und nicht mehr nur Teil-Interessen, sondern ein Lebensgefühl zu vertreten.

12Sep

Breitbandausbau in Langerwehe

Im Bauausschuss am 22.09.2011 wird unter TOP 10.1 über den Breitbandausbau in Langerwehe berichtet, dabei sind laut Unterlagen folgende Mitteilungen im Kern zu erwarten:

  • Planungsarbeiten für den Breitbandausbau in Langerwehe sind abgeschlossen
  • Das Netz in Luchem ist nun vollständig erschlossen und soll demnächst genutzt werden
  • Inbetriebnahme Mitte Oktober 2011 dann vom Hauptverteiler (Jüngersdorfer Strasse) zu den Ortschaften Geich-Obergeich, dann weiter Richtung D’Horn und Schlich/Merode
  • “In Kürze” sei mit dem Ausbau in Richtung Heistern und Hamich zu rechnen.
12Sep

Dichtheitsprüfung in Langerwehe: Neue Fristen!

Jeder Grundstückseigentümer muss es inzwischen auf dem Plan stehen haben: Die “Dichtheitsprüfung”, die in NRW (eigentlich) bis zum 31.12.2011 Pflicht ist und teilweise enorme Kosten verursachen kann. Nun gab es zum Schluss Bewegung auf Landesebene und es wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die bisherige Frist zu verlängern. Diese nachträglich eingeräumte Fristmöglichkeit wurde Fraktionsübergreifend von mehreren Fraktionen (auch von uns) zur Kenntnis genommen und die Gemeinde darauf hingewiesen, mit der Bitte, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Nunmehr, im nächsten Bauausschuss am 22.09.2011 werden als TOP 9 die neuen Fristen zur Abstimmung gestellt, als da vorgesehen sind:

  • Jüngersdorf, Hamich, Wenau, Heistern (Wasserschutz): 2015
  • D’Horn: 2016
  • Merode + Paradiesstraße: 2017
  • Schlich (südl. Teil): 2018
  • Schlich (Nördl. Teil) + Eifelstraße: 2019
  • Geich, Obergeich: 2020
  • Luchem, Heistern (ohne Wasserschutz): 2021
  • Langerwehe Süd: 2022
  • Langerwehe Nord: 2023
Die Einteilung der Prüfgebiete erfolgte keinesfalls “mit dem Würfel”: Die Verlängerung der Frist ist an Vorgaben gebunden, u.a. die Prüfung der Kanalisation durch die Gemeinde in eigener Regie. Dabei wurde die Einteilung der Gebiete nach dem jeweiligen “Schadenspotential der öffentlichen Abwasseranlage” vorgenommen. 
07Sep

Wo bleibt die Umgehungsstrasse in Langerwehe-Luchem?

Das fragte sich und die Landesregierung der CDU-Landtagsabgeordnete Wirtz laut AN und bekam nun

die enttäuschende Antwort. Zwar bekenne sich die Landesregierung auch weiterhin zum Bau [...] auf einen konkreten Zeitplan für die Realisierung wolle sie sich jedoch derzeit nicht festlegen.

Das findet er auch gar nicht gut, so dass konstatiert wird

Der Christdemokrat will weiterhin auf eine schnelle Fertigstellung der Straße drängen

Zuerst einmal ist das auch nur zu begrüßen: Die neue Umgehungsstrasse muss her. Aber wir wollen bitte nicht so tun, als ob die Landesregierung aus Lust und Laune den Bau gestoppt hätte. Fakt ist: Der Bau kostet viel Geld – Geld, das im Landeshaushalt bereit gestellt werden muss. Und wer in den letzten Monaten hin und wieder in die Presse gesehen hat, der wird sich erinnern, was die CDU (mit der FDP) alles getan hat, um den Haushalt in NRW zu blockieren. Zuerst klagte man erfolgreich, weil (in Nachwirkung der Finanzkrise) zu viele Schulden gemacht wurden, jetzt will man wieder klagen. Und als im Landtag der aktuelle Haushalt beschlossen wurde, waren CDU und FDP einstimmig dagegen. Natürlich – man kann ja nicht dafür sein. Der WDR hat das Abstimmungsverhalten übrigens bildlich nett dargestellt, zu finden hier. Die CDU, die sich im Landtag damit als “Dagegen-Partei” etabliert, setzt insofern klare Zeichen und verlangt einen radikal eingekürzten Landeshaushalt.

Vor dem Hintergrund ist für mich doch ein wenig befremdlich, wenn nun ausgerechnet aus diesen Reihen in der Presse moniert wird, dass die Umgehungsstrasse nicht weiter gebaut wird. Vielleicht sollte sich bei dem Thema erst einmal mal jeder an die eigene Nase fassen. In Langerwehe können wir uns derweil weiter ärgern. Über wen – da haben wir immerhin mal die freie Auswahl, in Frage kommen da am Ende viele.

04Sep

Grün wählen ist Bundestrend.

Es ist soweit: Nach den ersten Hochrechnungen bzgl. der heutigen Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ist klar – die Grünen sind im Landtag von “MeckPomm” und damit in den Landtagen aller 16 Bundesländer vertreten. Anders als die FDP, die in MeckPomm nicht mehr im Landtag vertreten sein wird (so wie ebenfalls nicht in Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt). Der Politologe Langguth bringt es auf den Punkt:

Das Ergebnis schwächt die Parteiführung (der FDP) immens, weil keine Umkehr des Trends in Sicht ist. In vier von sechs Landtagswahlen ist die FDP aus dem Parlament herausgeflogen. Und sie muss neue Schlappen befürchten.

Es zeigt sich nicht nur zunehmend, wie die Menschen in die CDU/FDP-Kombination das Vertrauen verlieren bzw. verloren haben, sondern auch weiterhin, dass Grün wählen eine bundesweite Alternative ist. Das liegt auch an den neuen Entwicklungen in Sachen “Parteidenken”, denn die Grünen werden heute ganz anders wahrgenommen als noch vor 10 Jahren. Dazu der Politologe:

Wir haben in der Tat eine grüne Welle in Deutschland. Die Grünen gelten als besonders glaubwürdig und zukunftsgewandt. Die Grünen werden als werteorientiert wahrgenommen – und das ist es ja gerade, wo andere Parteien Defizite haben.

04Sep

Festplatz in Heistern eingeweiht

Seit Jahren wurde am Kindergarten in Heistern von den Ortsvereinen bei ihren Veranstaltungen eine Festzelt aufgebaut. Wegen der Schräglage des Grundstücks erfolgte ein Ausgleich des Bodens mit Kanthölzern. Der Kreis Düren hatte nunmehr  mitgeteilt, dass er dieser langjährigen Handhabung aus Sicherheitsgründen nicht mehr zustimmen würde.

Mit Mitteln der Gemeinde wurde daraufhin trotz der engen Haushaltslage kurzfristig eine Befestigung mit einem Ausgleich der Schräge durchgeführt. Nunmehr haben die Ortsvereine weiterhin die Möglichkeit, ihre Feste vor Ort feiern zu können.

Am heutigen Sonntag wurde der Platz in einer kleiner Feier offiziell eingeweiht. Es fehlte auch nicht der Segen der Kirche. Bei Musik, Tanzvorführungen und geselligem Beisammensein wurde dann die Örtlichkeit von den Bürgern in Besitz genommen.

Ein Dank all denjenigen, die bei der Errichtung des Platzes mitgeholfen und zur Gestaltung der Einweihungsfeier beitragen hatten.

31Aug

Erneut auf der Tagesordnung: Ratsinformationssystem

Heute erreicht mich ein Schreiben der Gemeindeverwaltung (das an alle Ratsmitglieder geht), die anregt, in Langerwehe nun endlich ein Ratsinformationssystem einzurichten. Das sehr umfangreiche Schreiben listet noch einmal strukturiert alle Vorzüge auf, die ein solches System bietet. Ich möchte mich insofern auf die für mich wesentlichen Aspekte konzentrieren, die gleichsam auch Bürger überzeugen sollten:

  1. Die Umstellung auf das elektronische System kann Kosten sparen, weil Zustellung und Ausdruck schriftlicher Unterlagen (teilweise) wegfallen. In einer finanziell angeschlagenen Gemeinde wie Langerwehe muss daher geprüft werden, ob durch die Einführung Kosten gespart werden können (wie etwa in Düren) – falls ja, darf man ein solches System nicht leichtfertig abtun.
  2. In den Arbeitsprozessen profitieren die Fraktionen davon, dass Vorgänge besser zurück zu verfolgen und getroffene Beschlüsse zu verifizieren sind. Aktuell, wenn man manche Vorgänge prüfen möchte, muss man Unterlagen der letzten 10 Jahre zusammensuchen, die mitunter erst einmal gefunden werden wollen. Das elektronische System bietet hier eine ganz neue Form der Qualität der Arbeit im Gemeinderat.

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